Baden-Württemberg vernetzt
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Unterschutzstellung

 

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher legen Wert auf Obst und Gemüse aus der Region. Heimische Erzeugnisse stehen für Qualität, Authentizität und Frische. Seit über 20 Jahren besteht im Rahmen der EU-Herkunftsschutz-Verordnung ein Schutzsystem für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten bei Agrarprodukten und Lebensmitteln. Der Kerngedanke ist, Produkte zu schützen, die aufgrund ihrer Geschichte, Rezeptur oder Qualität als Original anzusehen sind. Mit den drei EU-Gütezeichen – „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) und „garantiert traditionelle Spezialität“ (g. t. S) – will die Europäische Kommission die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucherinnen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren. Aktuell sind in der EU über 1.100 Produktbezeichnungen geschützt.

Mit der Eintragung der „Höri Bülle“ als EU-geschützte Spezialität ist die typische rote Zwiebel von der Bodensee-Halbinsel Höri nach einem fast dreijährigen Prüfungszeitraum auf Bundes- und EU-Ebene seit dem 14. Oktober 2014 mit dem EU-Gütezeichen g.g.A. ausgezeichnet worden. Die Höri Bülle ist damit auch eine von 22 kulinarischen Botschaftern im „Genießerland“ Baden-Württemberg.

Vom Erhalt alter regionaler Kultursorten, wie die „Höri Bülle“, profitieren alle. Sie repräsentieren die Vielfalt der regionalen Küche und tragen zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Sie schaffen auch Identität mit den Regionen im Land und sind dadurch touristisch bedeutsame Botschafter. Die „Höri Bülle“ hat mit dem Schutzantrag erreicht, ein wichtiges kulinarisches Kulturgut zu erhalten.

 

Hier finden Sie die Verordnung der EG zur Unterschutzstellung der "Höri-Bülle"!